Kriegerorden

Abhandlungen

Die hier gezeigten Abhandlungen sind ausschließlich Thesen des jeweiligen Autors
und entsprechen nicht zwingend den Gegebenheiten...also lese mit Skepsis.

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Datum: 25.02.2017
Autor: Relnor Askiri
Thema: Semantik
Titel: Negatio der Applicatio Des Sanct mit Objekten zum Focus
Grüsse werte Collegi,

aus aktuellem Anlaß möchte ich hier ein Verfahren schriftlich
niederlegen welches durchaus nutzbringend sein könnte. Vor einigen Tagen
wurde vom ehrenwerten Collegus Mortan Karlesh eine Person vor mich gebracht
welche unter verfluchten Gegenständen zu leiden hatte. Im konkreten
Casus waren dies ein Schwert und ein Schild sowie ein Brustpanzer welche
von unbekannter Quelle mit einer Applicatio Des Sanct verflucht wurden und
somit vom Opfer nicht mehr aus der Hand gelegt beziehungsweise ausgezogen
werden konnten. Mangels einer allgemeingültigen Verfahrensweise
beschloß ich durch Experimentatio ein solches Verfahren zu entwickeln
was mir unter Assistenz des Herrn Karlesh auch gelang.

Ad Primo: Ausgangssituation und Wirkungsbereich

Das im folgenden Erläuterte Verfahren ist anzuwenden bei Objekt
Adhäsivität basierend auf einem Des Sanct Dweomer, kolloquial als
„Fluch“ bekannt. Es ermöglicht das entfernen besagter Gegenstände
und Wiederherstellung der gefahrlosen Gebrauchbarkeit.

Ad Secundo: Methodica und Paraphernalia

Zuerst bringe man besagte Person an einen ruhigen Ort. Ein Ritualstein sei
von Vorteil jedoch nicht zwingend erforderlich. Zusätzlich benötige
man eine Alraune sowie zusätzlich die Paraphernalia für die Apllicatio
kolloquial als „Segen“ bekannt. Diese wird benötigt zur Entfernung des
belastenden Dweomers.

Das Opfer lege sich flach auf den Boden. Da bei einem verfluchten Gegenstand
welcher mit den Händen gehalten wird die Muskeln des Opfers dazu tendieren
ihn mit aller Gewalt festzuhalten ist es nicht möglich besagte Objekte
zu entfernen während das Opfer bei Bewußtsein ist. Mittels einer
Applicatio In Bet Zu wird das Opfer nun in tranceähnlichen Zustand versetzt
wobei sich sämtliche Muskelpartien entspannen. Zur Linderung von
Krämpfen kann zusätzlich eine Alraune verabreicht werden.

Nachdem das Opfer in Schlaf versetzt wurde entferne man vorsichtig die Objekte
welche mittels Des Sanct verflucht wurden und lege sie auf den Boden.

Abschließend wird zur Wiederherstellung der Gebrauchbarkeit auf jeden
Gegenstand einen „Segen“ gewirkt. Darauf zu achten sei jedoch, daß
besagter Gegenstand erst dann von den schädlichen Einflüssen des
Des Sanct befreit ist wenn er kurzzeitig hell aufleuchtet. Ist dies nicht
der Fall so ist erneut zu applizieren. Sollte auch nach einer dritten oder
vierten Applicatio kein Erfolg erkennbar sein, so ist das Objekt wohl nicht
mehr zu befreien und sollte umgehend vernichtet werden.

Ad tertio: Nachbehandlung

Nachdem das Opfer wieder geweckt wurde sei darauf zu achten das keinerlei
schädliche Nebenwirkungen wie Krämpfe oder Schwindel auftreten.
Das Opfer sollte dann die Gegenstände wieder aufnehmen und auf ihre
Reinheit hin überprüfen. Bei dem mir vorgeführten Subject
verlief alles ohne jegliche Problematik.

Ad Quartio: Besonderheiten

In manchen Fällen ist es nicht möglich das verfluchte Objekt vom
Körper des Opfers zu entfernen. Dies trifft vor allem auf Gegenstände
zu welche sich nicht aufgrund der Muskelkraft ihres Trägers an seinem
Körper halten. Insbesondere seien hier Rüstungen und Schilde
erwähnt.

In diesen Fällen darf auf keinen Fall mit Gewalt vorgegangen werden,
da man das Opfer verletzen, im Falle von Helmen gegebenenfalls sogar töten
könnte. Stattdessen wirke man den Segen direkt auf den am Körper
befindlichen Gegenstand. Zur Sicherheit sollte fragliches Objekt dann trotzdem
entfernt und erneut gesegnet werden.

Ich hoffe allen Collegi die mit ähnlichen Fällen konfrontiert werden
hiermit geholfen zu haben. Ich möchte darauf hinweisen, daß besagter
Casus vor allem nach Konfrontationen auftritt die für das Opfer in
Bewußtlosigkeit endeten. Besonders Orc Schamanen scheinen sich aus
diesem einen Spaß zu machen.

mit freundlichen Grüssen

Relnor Askiri

Arcomagus des hohen Konziles zu Vesper